Sicherheit und Zuverlässigkeit
Sie wissen, dass Prävention der Schlüssel zu einem langen, störungsfreien Lebenszyklus Ihrer Anlagen und Maschinen ist. Genau aus diesem Grund bieten wir Ihnen unsere erstklassigen Wartungen an.
Mit unseren maßgeschneiderten Wartungsprogrammen bieten wir Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Anlagen in den besten Händen sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Leistungsfähigkeit Ihrer Systeme zu steigern und Ausfallzeiten zu minimieren.

Warum unsere Wartungsleistungen?
Langjährige Erfahrung: Wir sind spezialisiert darauf, Ihre Anlagen in Bestform zu halten. Mit jahrelanger Erfahrung und fortlaufender Schulung kennen sie die Feinheiten verschiedenster Systeme.
Maßgeschneiderte Lösungen: Wir verstehen, dass jedes System einzigartig ist. Unsere Wartungsprogramme werden individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, um optimale Leistung und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
Minimierung von Ausfallzeiten: Durch regelmäßige Wartung identifizieren wir potenzielle Probleme, bevor sie zu kostspieligen Ausfällen führen. Ihr Betrieb bleibt konstant und effizient, ohne unerwartete Unterbrechungen.
Kostenoptimierung: Investitionen in präventive Wartung zahlen sich langfristig aus. Durch die Vermeidung teurer Reparaturen und Ausfälle sparen Sie nicht nur Geld, sondern erhöhen auch die Lebensdauer Ihrer Ausrüstung.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein individuelles Beratungsgespräch. Wir sind Ihr Partner für eine zuverlässige und effiziente Wartung Ihrer Anlagen!

Gemäß der Verordnung sind Betreiber von Kälteanlagen…
… verpflichtet, regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass keine unkontrollierten Emissionen auftreten. Die Häufigkeit der Prüfungen hängt von der Kältemittelmenge und dem Anwendungsbereich der Anlage ab. Grundsätzlich sind jedoch alle Anlagen mit einem Kältemittelinhalt von mehr als 5 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr verpflichtet, Dichtheitskontrollen durchzuführen.
Die Verordnung (EU) 517/2014 regelt die Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung von Kältemittelanlagen. Diese Bestimmungen sind entscheidend, um die Emission von fluorierten Treibhausgasen, insbesondere von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW), zu reduzieren. Die Verordnung hat das Ziel, die Umweltauswirkungen dieser Gase zu verringern, da sie einen erheblichen Beitrag zum Klimawandel leisten.
Die Dichtheitsprüfungen müssen nach anerkannten Methoden erfolgen, und die Ergebnisse müssen in den Betriebsunterlagen der Anlage dokumentiert werden. Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass undichte Stellen unverzüglich behoben werden müssen.
Betreiber sollten sich der Verpflichtungen bewusst sein und sicherstellen, dass ihre Anlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Verstöße gegen die Dichtheitsprüfungsvorschriften können zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Geprüft werden müssen folgende Einrichtungen, sofern sie mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalente fluorierter Treibhausgase enthalten (10 t CO2-Äquivalente im Falle hermetisch geschlossener Einrichtungen mit entsprechender Kennzeichnung): ortsfeste Kälteanlagen ● ortsfeste Klimaanlagen ● ortsfeste Wärmepumpen ● ortsfeste Brandschutzeinrichtungen ● Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und -anhängern ● Elektrische Schaltanlagen (mit Ausnahmen) ● Organic-Rankine-Kreisläufe