Gemäß der Verordnung sind Betreiber von Kälteanlagen…

… verpflichtet, regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass keine unkontrollierten Emissionen auftreten. Die Häufigkeit der Prüfungen hängt von der Kältemittelmenge und dem Anwendungsbereich der Anlage ab. Grundsätzlich sind jedoch alle Anlagen mit einem Kältemittelinhalt von mehr als 5 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr verpflichtet, Dichtheitskontrollen durchzuführen. 

Die Verordnung (EU) 517/2014 regelt die Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung von Kältemittelanlagen. Diese Bestimmungen sind entscheidend, um die Emission von fluorierten Treibhausgasen, insbesondere von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW), zu reduzieren. Die Verordnung hat das Ziel, die Umweltauswirkungen dieser Gase zu verringern, da sie einen erheblichen Beitrag zum Klimawandel leisten.

Die Dichtheitsprüfungen müssen nach anerkannten Methoden erfolgen, und die Ergebnisse müssen in den Betriebsunterlagen der Anlage dokumentiert werden. Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass undichte Stellen unverzüglich behoben werden müssen.

Betreiber sollten sich der Verpflichtungen bewusst sein und sicherstellen, dass ihre Anlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Verstöße gegen die Dichtheitsprüfungsvorschriften können zu rechtlichen Konsequenzen führen.